ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Fir­ma Mister Glanz, Stahler Weg 5, 37671 Höx­ter/Stahle

1. All­ge­mei­nes 

a. Die­se Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen aller Art, auch für sol­che, die durch Drit­te als Erfül­lungs­ge­hil­fe der Fir­ma Mister Glanz erbracht werden. 

b. Für den Ein­satz von Sub­un­ter­neh­mern und Leih­per­so­nal ist kei­ne Zustim­mung des Auf­trag­ge­bers erforderlich. 

c. Für den Ver­trag gel­ten aus­schließ­lich unse­re all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB). Ande­re Bedin­gun­gen wer­den ins­be­son­de­re auch dann nicht Ver­trags­be­stand­teil, wenn die Fir­ma Mister Glanz die Leistung erbringt oder Lie­fe­rung von Waren aus­führt, ohne ihnen aus­drück­lich zu wider­spre­chen. Das Außerkrafttreten der Regelungen dieser vor­lie­gen­den AGB oder Teilauszüge daraus sind aus­schließ­lich dann möglich, wenn die Fir­ma Mister Glanz mit ihren Kun­den ein­zel­ver­trag­lich ent­ge­gen­ste­hen­de schrift­li­che Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen hat. 

d. Die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten auch für alle künf­ti­gen Auf­trä­ge des Kun­den, wenn sie schriftlich per Fax oder E-mail oder fernmündlich per Tele­fon erteilt wer­den, auch dann, wenn die Fir­ma Mister Glanz hier­auf nicht in jedem ein­zel­nen Fal­l Bezug nimmt.

2. Prei­se und Preis­be­rech­nung 

a. Die Prei­se der Fir­ma Mister Glanz ver­ste­hen sich zuzüg­lich Montage‑, Verpackungs- und Ver­sand­kos­ten, sowie der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er, falls nicht aus­drück­lich vor­her anders schrift­lich ver­ein­bart. Mit der Erstel­lung einer neu­en Preisliste ver­lie­ren alle zuvor her­aus­ge­ge­be­nen Preis­lis­ten ihre Gültigkeit. 

b. Die Prei­se der Fir­ma Mister Glanz sind i.d.R. abhän­gig vom Zustand des Fahrzeugs bzw. vom Verschmut­zungs­grad. Die ange­ge­be­nen Prei­se gelten generell für Fahr­zeu­ge mit norma­lem Ver­schmut­zungs­grad. Bei extre­men Ver­schmut­zun­gen wie z. B. Far­ben,  Öle, Tier­haa­re oder Fäka­li­en etc., für die eine spe­zi­el­le Behand­lung erfor­der­lich ist, kann ein Auf­preis gel­tend gemacht wer­den, wel­cher unab­hän­gig von Pau­schal­prei­sen oder Ange­bo­ten ist. Soll­ten stär­ke­re Ver­schmut­zun­gen erst wäh­rend der Rei­ni­gung bemerkt wer­den, bzw. fest­ge­stellt wer­den, so ist der Kun­de unverzüglich dar­über in Kennt­nis zu set­zen. Eine Auf­trags­er­tei­lung gegen Mehrkosten kann hier­bei tele­fo­nisch erteilt werden und gilt als verbindlich. 

c. Bis zu einer Ent­fer­nung von 10 km vom Fir­men­sitz der Fir­ma Mister Glanz sind An- und Abfahrts­we­ge kos­ten­frei. Bei wei­te­ren An- und Abfahrts­we­gen wird eine den Ener­gie­prei­sen ange­pass­te Kilo­me­ter­pau­scha­le berechnet. 

d. Alle Preis­an­ga­ben gelten für Leistungen je angefangene Stunde, bzw. sind Stück­prei­se, sofern nicht aus­drück­lich ande­re schrift­li­che Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wer­den. 

3. Ange­bot 

a. Ange­bo­te der Fir­ma Mister Glanz sind unver­bind­lich und frei­blei­bend. Ein Ver­trag kommt erst nach schrift­li­cher Auf­trags­be­stä­ti­gung der Fir­ma Mister Glanz zustan­de oder aber dadurch, dass die bestell­te Leis­tung tat­säch­lich erbracht wird. Der Kun­de kann innerhalb von vier Wochen seinen Auftrag schriftlich zurückziehen. Danach ist sei­n Auf­trag verbindlich. Sollte bereits eine Auftragsbestätigung von der Firma Mister Glanz erteilt worden sein, gelten für den Rücktritt die gesetzlichen Bestimmungen gem. § 312g BGB. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Auftragsbestätigung dem Kunden zugeteilt wurde.

b. An Ange­bo­ten, Zeich­nun­gen, Ent­wür­fen usw. behält sich die Fir­ma Mister Glanz das Eigen­tums — und Urhe­ber­recht vor. Die Ange­bo­te und Ent­wür­fe usw. dür­fen Drit­ten, ins­be­son­de­re Wett­be­wer­ber nicht zugäng­lich gemacht wer­den. Bei Nicht­an­nah­me des Ange­bots sind alle zur Verfügung gestellten Unterlagen und Medien unver­züg­lich zurück­zu­ge­ben. Für Mus­ter, Skiz­zen und Ent­wür­fe, die vom Kun­den aus­drück­lich ver­langt wer­den, ist das ver­ein­bar­te Ent­gelt zu zah­len, auch wenn der Auf­trag nicht erteilt wird. Das Eigen­tum geht nach Bezah­lung des Ent­gelts auf den Kun­den über. Bei Wer­be­an­la­gen, wel­che ein­schließ­lich für Dienstleistungen ange­bo­ten wer­den, sind im Preis nicht ent­hal­ten: Überführung von Fahrzeugen, Sondertransport bei nicht fahrtauglichen Fahrzeugen, etc. Solche Kosten sind vom Auf­trag­ge­ber zu stel­len. 

4. Schrift­form 

Die Fir­ma Mister Glanz nimmt Auf­trä­ge grund­sätz­lich nur in schrift­li­cher Form ent­ge­gen. Münd­li­che oder tele­fo­ni­sche Auf­trä­ge sind unver­züg­lich in schrift­li­cher Form nach­zu­rei­chen oder mit Unterschrift gegenüber der Firma Mister Glanz zu bestätigen. Geschieht dies auf­grund des beson­de­ren Wun­sches des Kun­den oder aus ande­ren Grün­den aus­nahms­wei­se nicht, so gehen durch die Nicht­be­ach­tung der Schrift­form her­vor­ge­ru­fe­ne Fol­gen aus Über­mitt­lungs­feh­lern aus­schließ­lich zu Las­ten des Kun­den. Die Fir­ma Mister Glanz hän­digt dem Kun­den auf Wunsch vor Beginn der Dienstleistung einen Aus­druck zur Frei­ga­be aus. Ver­zich­tet der Kun­de dar­auf, so gilt die Frei­ga­be Ausführung des Auftrages als erteilt. Sich even­tu­ell dar­aus erge­ben­de Bean­stan­dun­gen des Kun­den hat die Fir­ma Mister Glanz in diesem Fall nicht zu vertreten. 

5. Bestel­lung und Auf­trags­be­stä­ti­gung 

a. Der Auftrag wird durch die Auf­trags­be­stä­ti­gung durch die Fir­ma Mister Glanz bzw. nach Ablauf von vier Wochen, wenn der Auftraggeber den Auftrag nicht innerhalb dieser Frist explizit zurückzieht, ver­bind­lich. Etwa­ige Ände­run­gen sind vom Kun­den unver­züg­lich schrift­lich der Fir­ma Mister Glanz bekannt­zu­ge­ben. Münd­li­che Neben­ab­re­den sind nur dann gül­tig, wenn sie der Fir­ma Mister Glanz schrift­lich bestätigt sind. 

b. Die ange­ge­be­ne Lie­fer­zeit beginnt an dem Tag, an dem der Auf­trag in tech­ni­scher und gestal­te­ri­scher Hin­sicht end­gül­tig geklärt ist. Dazu gehört auch die Leis­tung der ver­ein­bar­ten Anzah­lung, Bezah­lung und die Ertei­lung not­wen­di­ger Genehmigungen. 

c. Ereig­nis­se höhe­rer Gewalt berech­ti­gen die Fir­ma Mister Glanz auch inner­halb eines Ver­zu­ges, die Lie­fe­rung um die Dau­er der Behin­de­rung und einer ange­mes­se­nen Anlauf­zeit hin­aus­zu­schie­ben oder wegen des noch nicht erfüll­ten Tei­les vom Ver­trag ganz oder teil­wei­se zurück­zu­tre­ten. Die Fir­ma Mister Glanz wird den Kun­den unverzüg­lich über den Ein­tritt eines Fal­les von höhe­rer Gewalt infor­mie­ren. Der höheren Gewalt ste­hen alle unvor­her­seh­ba­ren Umstän­de gleich, die der Fir­ma Mister Glanz die Lie­fe­rung wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen, wie z.B. Streiks, Aus­sper­run­gen, Betriebs­stö­run­gen (z.B. Feu­er, Roh­stoff- oder Ener­gie­man­gel) sowie Behin­de­rung der Ver­kehrs­we­ge, und zwar gleich­gül­tig, ob die­se Umstän­de bei der Firma Mister Glanz, sei­nen Lieferanten oder einem Subunternehmen eintreten. 

d. Ände­run­gen der Aus­füh­rung, die sich als tech­nisch not­wen­dig erwei­sen, blei­ben vor­be­hal­ten. Die Gül­tig­keit des Ver­tra­ges ist unab­hän­gig von der Geneh­mi­gung durch Behör­den oder Drit­te. Deren Beschaf­fung ist Sache des Kun­den. Soweit die Geneh­mi­gung durch die Fir­ma Mister Glanz beschafft wird, ist die­ser Ver­tre­ter des Kun­den. Die Kos­ten und die Geneh­mi­gungs­ge­büh­ren trägt in jedem Fal­le der Kun­de. Wird die Geneh­mi­gung end­gül­tig ver­sagt, kann die Fir­ma Mister Glanz die ent­stan­de­nen Kosten zuzüg­lich 10% der Auf­trags­sum­me ver­lan­gen. Dem Kun­den bleibt es unbenom­men, nach­zu­wei­sen, dass ein Scha­den der Fir­ma Mister Glanz über­haupt nicht ent­stan­den oder wesent­lich gerin­ger ist. 

e. Not­wen­di­ge Ände­run­gen auch auf­grund behörd­li­cher Auf­la­gen gel­ten als Auftragserweiterung. 

6. Mon­ta­gen 

a. Bei über­nom­men Mon­ta­ge­ar­bei­ten wird vor­aus­ge­setzt, dass sie ohne Behin­de­rung und Ver­zö­ge­run­gen durch­ge­führt wer­den können. 

b. In den Mon­ta­ge­prei­sen sind, auch wenn sie als Fest­prei­se ver­ein­bart sind, diejenigen Kos­ten nicht ent­hal­ten, die dadurch ent­ste­hen, dass durch vom Kun­den zu ver­tre­ten­de Umstän­de, Ver­zö­ge­run­gen eintreten oder zusätz­li­cher Arbeits­auf­wand erfor­der­lich wird. Hier­durch ent­ste­hen­de Auf­wen­dun­gen an Arbeit‑, Zeit- und Mate­ri­al­auf­wand gehen zu Las­ten des Kunden. 

c. Evtl. erfor­der­li­che Fremd­leis­tun­gen kön­nen von der Fir­ma Mister Glanz auf Rechnung des Kun­den in Auf­trag gege­ben wer­den.

7. Ver­sand / Gefahren­über­gang / Annah­me­ver­zug (gilt nur bei Ver­sen­dungs­kauf) 

a. Die Gefahr des Unter­gangs und der Ver­schlech­te­rung bei Lie­fe­run­gen geht — sofern der Kun­de nicht Ver­brau­cher ist — auf den Kun­den über, sobald der Liefergegen­stand die Lager- oder Geschäfts­räu­me der Fir­ma Mister Glanz oder einer ande­ren Fabri­ka­ti­ons­stät­te ver­lässt; dies gilt auch bei Lie­fe­run­gen frei Haus. Ist der Kun­de Ver­brau­cher, geht die Gefahr erst mit Besitz­erlan­gung durch den Ver­brau­cher über (§§ 446,447,474 BGB). 

b. Nimmt ein Kun­de, der kein Ver­brau­cher ist, die ver­kauf­te Ware nicht ab, so ist die Fir­ma Mister Glanz berech­tigt, — sofern kein Wider­rufs­recht gem. Ziff. 10 die­ser AGB besteht -, wahl­wei­se auf Abnah­me zu bestehen oder 20% des Kauf­prei­ses als pau­scha­li­sier­ten Scha­dens- und Auf­wen­dungs­er­satz zu ver­lan­gen, es sei denn, der Kun­de weist nach, dass ein Scha­den nicht oder in gerin­ge­rer Höhe ent­stan­den ist. 

c. Im Fal­le eines außer­ge­wöhn­lich hohen Scha­dens behält die Fir­ma Mister Glanz sich das Recht vor, die­sen gel­tend zu machen. Für die Dau­er des Annah­me­ver­zugs des Kun­den ist die Fir­ma Mister Glanz berech­tigt, die Lie­fer­ge­gen­stän­de auf Gefahr des Kun­den bei sich, bei einer Spe­di­ti­on oder einem Lager­hal­ter ein­zu­la­gern. Wäh­rend der Dau­er des Annah­me­ver­zugs hat der Kun­de, der nicht Ver­brau­cher ist, die Fir­ma Mister Glanz für die ent­ste­hen­den Lager­kos­ten ohne wei­te­ren Nach­weis pro Woche pau­schal Euro 20.- zu bezah­len. Die pau­scha­le Ent­schä­di­gung min­dert sich in dem Maße, wie der Kun­de nach­weist, dass Auf­wen­dun­gen oder ein Scha­den nicht ent­stan­den sind. Im Fal­le außer­ge­wöhn­lich hoher Lager­kos­ten, behält die Fir­ma Mister Glanz sich das Recht vor, die­se gel­tend zu machen. 

d. Die Fir­ma Mister Glanz ist berech­tigt, die Zustellung unter Nach­nah­me­er­he­bung zu tätigen. 

e. Die Ver­pa­ckung erfolgt nach dem Ermes­sen der Fir­ma Mister Glanz und wird dem Kun­den in Rech­nung gestellt. 

8. Lie­fe­rung 

a. Dem Kun­den über­mit­tel­te oder ver­ein­bar­te Lie­fer­da­ten- und Zeit­punk­te gel­ten als Richt­wer­te und sind nur dann ver­bind­lich, wenn sie aus­drück­lich schrift­lich ver­ein­bart sind. Das Ein­hal­ten einer Lie­fer­frist ist immer von der recht­zei­ti­gen Selbst­be­lie­fe­rung abhän­gig. Hängt die Lie­fer­mög­lich­keit von der Belie­fe­rung durch einen Vor­lie­fe­ran­ten ab und schei­tert die­se Belie­fe­rung aus Grün­den, die die Fir­ma Mister Glanz nicht zu ver­tre­ten hat, so ist die Fir­ma Mister Glanz zum Rück­tritt vom Ver­trag berech­tigt. Dem Kun­den steht ein Recht auf Scha­den­er­satz aus die­sem Grun­de dann nicht zu. Glei­ches gilt, wenn auf­grund von höhe­rer Gewalt oder ande­ren Ereig­nis­sen die Lie­fe­rung wesent­lich erschwert oder unmög­lich wird und Fir­ma Mister Glanz dies nicht zu ver­tre­ten hat. Zu sol­chen Ereig­nis­sen zäh­len ins­be­son­de­re: Feu­er, Über­schwem­mung, Arbeits­kampf, Betriebs­stö­run­gen, Streik, ver­än­der­te behörd­li­che Genehmigungs- oder Geset­zes­la­ge und behörd­li­che Anord­nun­gen, die nicht dem Betriebs­ri­si­ko zuzu­rech­nen sind. Der Kun­de wird in den genann­ten Fäl­len unver­züg­lich über die feh­len­de Lie­fer­mög­lich­keit unter­rich­tet und eine bereits erbrach­te Leistung wird unver­züg­lich erstattet. 

b. Sofern ein Fix­ter­min zur Lie­fe­rung bestimmt wur­de, ist als sol­cher aus­schließ­lich der Zeit­punkt des Ver­sands maß­ge­bend.

c. Teil­lie­fe­run­gen sind zuläs­sig, soweit nicht der Kun­de erkenn­bar kein Inter­es­se an ihnen hat oder ihm die­se erkenn­bar nicht zumut­bar sind. Teil­lie­fe­run­gen sind vom Kun­den anzu­neh­men. Macht die Fir­ma Mister Glanz von die­sem Recht Gebrauch, wer­den Ver­pa­ckungs- und Ver­sand­kos­ten nur ein­ma­lig erho­ben. 

9. Ver­ar­bei­tung und Lage­rung 

a. Die Fir­ma Mister Glanz lie­fert Ware für nor­ma­le Bean­spru­chung ins­be­son­de­re im Hin­blick auf Tem­pe­ra­tu­ren und Belas­tun­gen. Für die sach­ge­rech­te Lage­rung und den sach­ge­rech­ten Ein­satz der Waren ist der Kun­de selbst ver­ant­wort­lich. Die Fir­ma Mister Glanz über­nimmt kei­ner­lei Haf­tung für Schä­den, die durch über­mä­ßi­ge Bean­spru­chung oder unsach­ge­mä­ßen Ein­satz ent­ste­hen. Der Kun­de ist bei Zwei­feln über die Bean­spruch­bar­keit der Waren ver­pflich­tet, sich bei der Fir­ma Mister Glanz die erfor­der­li­chen Aus­künf­te einzuholen. 

b. Für den Fall, dass das ver­ein­bar­te Mate­ri­al wegen Lie­fer­schwie­rig­kei­ten des Lieferan­ten oder aus sons­ti­gen tech­ni­schen, logis­ti­schen oder wirt­schaft­li­chen Gründen nicht ver­wen­det wer­den kann, ist die Fir­ma Mister Glanz berech­tigt, ohne aus­drück­li­che Rück­spra­che mit dem Kun­den, nach eige­nem Ermes­sen ein hinsichtlich der Qua­li­tät ähn­li­ches Mate­ri­al zur Erfül­lung des Ver­tra­ges zu verwenden. 

c. Not­wen­di­ge tech­ni­sche Ände­run­gen gel­ten als ver­trags­ge­mäß, soweit sie kei­ne Wert­ver­schlech­te­rung dar­stel­len.

10. Zah­lung 

a. Alle Zah­lun­gen für den vor Ort Ver­kauf von Waren und die Ent­loh­nung von Werkleis­tun­gen sind bei Abho­lung sofort zu leis­ten. Zah­lun­gen auf über­sand­te Rechnun­gen sind sofort ab Rech­nungs­er­halt, ohne jeden Abzug zu leis­ten, es sei denn, es wird im Ange­bot oder auf der Rech­nung anders ausgewiesen. 

b. Kommt der Kun­de mit sei­ner Zah­lung ganz oder teil­wei­se in Ver­zug, so wer­den sämt­li­che For­de­run­gen der Fir­ma Mister Glanz zur sofor­ti­gen Zah­lung fäl­lig. Bei Zahlungs­ver­zug wer­den Ver­zugs­zin­sen berech­net, fer­ner sind sämt­li­che Mahn- u. Inkas­so­kos­ten zu erset­zen. Die Fir­ma Mister Glanz behält sich die Gel­tend­ma­chung eines wei­ter­ge­hen­den Scha­dens vor. 

c. Schecks und Wech­sel wer­den nicht angenommen. 

d. Abzü­ge jeg­li­cher Art sind ausgeschlossen, sofern Rabatte, etc. nicht explizit schriftlich vereinbart wurden.

e. Vor voll­stän­di­ger Bezah­lung aller fäl­li­gen Rech­nungs­be­trä­ge ein­schließ­lich der Verzugs­zin­sen ist die Fir­ma Mister Glanz zu kei­ner wei­te­ren Lie­fe­rung aus einem laufen­den Ver­trag verpflichtet. 

f. Die Nicht­ein­hal­tung der Zah­lungs­be­din­gun­gen oder Umstän­de, die den Lie­fe­ran­ten nach dem jewei­li­gen Ver­trags­ab­schluss bekannt wer­den und die begrün­de­ten Zweifel an der Zah­lungs­fä­hig­keit des Kun­den auf­kom­men las­sen, haben die sofor­ti­ge Fäl­lig­keit aller For­de­run­gen der Fir­ma Mister Glanz zur Fol­ge. Die Fir­ma Mister Glanz ist in die­sem Fal­le berech­tigt, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten und Ersatz des ihr hierdurch ent­stan­de­nen Scha­dens zu ver­lan­gen, es sei denn, der Kun­de leis­tet Vorauszahlung.

11. Eigen­tums­vor­be­halt 

a. Der Fir­ma Mister Glanz bleibt das Eigen­tum an den von ihr gelie­fer­ten Waren bis zur Erfül­lung sämt­li­cher Ansprü­che aus der Geschäfts­ver­bin­dung vorbehalten. 

b. Das von der Fir­ma Mister Glanz gemach­te Ange­bot mit allen Bestand­tei­len sowie etwa­iger Ent­wür­fe bleibt geis­ti­ges Eigen­tum der Fir­ma Mister Glanz und ist urheberrecht­lich geschützt. Eine Wei­ter­ga­be ist nur mit schrift­li­cher Zustim­mung gestat­tet. Bei Nicht­zu­stan­de­kom­men des Auf­tra­ges ist der Kun­de ver­pflich­tet, das Ange­bot und den Ent­wurf an die Fir­ma Mister Glanz zurück­zu­ge­ben. Bei Ver­wen­dung von ange­lie­fer­ten Daten des Kun­den oder nach Auf­trag gefer­tig­ten Lay­outs übernimmt Mister Glanz kei­ner­lei Haf­tung. 

12. Män­gel­rü­gen und Haf­tung 

a. Män­gel der Ware sind der Fir­ma Mister Glanz unver­züg­lich schrift­lich anzu­zei­gen, und zwar spä­tes­tens inner­halb von 5 Werk­ta­gen nach Ein­gang der Ware am Bestimmungs­ort. Män­gel, die auch bei sorg­fäl­tigs­ter Prü­fung inner­halb die­ser Zeit nicht ent­deckt wer­den kön­nen, sind unver­züg­lich nach Ent­de­ckung unter sofor­ti­ge Ein­stel­lung etwa­iger Bear­bei­tung oder Benut­zung, spä­tes­tens aber inner­halb der gesetz­li­chen Gewähr­leis­tungs­frist schrift­lich zu rügen. Bei berech­tig­ter Män­gel­rü­ge ist die Fir­ma Mister Glanz zur Nach­bes­se­rung verpflichtet. Lässt die Fir­ma Mister Glanz eine ihr hier­für gestell­te ange­mes­se­ne Frist ver­strei­chen oder ist die Nachbesse­rung erneut nicht ein­wand­frei, so hat der Kun­de ein Recht auf Zahlungsmin­de­rung oder auf Wand­lung des Vertrages, sofern diese ermöglicht werden kann. 

b. Wei­te­re Ansprü­che sind aus­ge­schlos­sen; dies gilt ins­be­son­de­re für Ansprü­che auf Ersatz von Schä­den, die nicht an der Ware selbst ent­stan­den sind, (Mangelfolgeschäden). Der Aus­schluss gilt nicht, inso­weit die Fir­ma Mister Glanz in Fäl­len des Feh­lens zuge­si­cher­ter Eigen­schaf­ten zwin­gend haftet. 

c. Nicht aus­drück­lich in die­sen Bedin­gun­gen zuge­stan­de­ne Ansprü­che, ins­be­son­de­re Scha­den­er­satz­an­sprü­che aus Unmög­lich­keit, Ver­zug, Ver­let­zung von ver­trag­li­chen Neben­pflich­ten, Ver­schul­den bei Ver­trags­ab­schluss, uner­laub­ter Hand­lung, wer­den aus­ge­schlos­sen, es sei denn die Fir­ma Mister Glanz haf­tet in Fäl­len des Vor­sat­zes und der gro­ben Fahr­läs­sig­keit zwingend. 

d. Sämt­li­che Ansprü­che gegen die Fir­ma Mister Glanz, gleich aus wel­chem Rechtsgrund, ver­jäh­ren spä­tes­tens ein Jahr nach Gefahr­über­tra­gung auf den Kun­den, wenn nicht die gesetz­li­che Ver­jäh­rungs­frist kür­zer ist. § 852 BGB bleibt von dieser Regelung unberührt. 

e. Mate­ri­al- oder Fer­ti­gungs­be­ding­te Farb­ab­wei­chun­gen und Mate­ri­al­to­le­ran­zen stel­len kei­nen Man­gel dar und berech­ti­gen nicht zur Man­gel­rü­ge. 

13. Gewährleistung/Haftungsausschluss 

a. Bei Bean­stan­dung von Män­geln kann der Kun­de, der Ver­brau­cher ist, Lie­fe­rung einer man­gel­frei­en Sache oder Nach­bes­se­rung ver­lan­gen. Die Fir­ma Mister Glanz kann dies ver­wei­gern, wenn die gewähl­te Art der Nach­er­fül­lung mit unverhältnismäßig hohen Kos­ten ver­bun­den ist. 

b. Schla­gen Nach­bes­se­run­gen oder Ersatz­lie­fe­run­gen nach ange­mes­se­ner Frist fehl, kann der Kun­de, der Ver­brau­cher ist, wahl­wei­se Min­de­rung des Kauf­prei­ses oder Rück­gän­gig­ma­chung des Ver­tra­ges ver­lan­gen. Die Frist beträgt min­des­tens zwei Wochen. Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung sind fehl­ge­schla­gen, wenn zwei Versuche zur Behe­bung des Man­gels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei dem Verbrauchs­gü­ter­kauf gel­ten vor­ran­gig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB. 

c. Bei einem bei­der­sei­ti­gen Han­dels­ge­schäft hat der Kun­de die Waren unver­züg­lich nach Ablie­fe­rung auf ihre Män­gel­frei­heit und Voll­stän­dig­keit zu über­prü­fen und dabei ent­deck­te Män­gel unver­züg­lich der Fir­ma Mister Glanz anzu­zei­gen. Ver­säumt der Kun­de die recht­zei­ti­ge Unter­su­chung oder Män­gel­an­zei­ge, gilt die gelie­fer­te Ware als geneh­migt, es sei denn der Man­gel war bei der Unter­su­chung nicht erkenn­bar. Spä­ter ent­deck­te Män­gel sind eben­falls unver­züg­lich der Fir­ma Mister Glanz anzu­zei­gen; andern­falls gilt die Ware auch im Hin­blick auf die­se Män­gel als geneh­migt. Die Mängel­an­zei­ge hat jeweils unter genaue Angabe der gerügten Mängel schrift­lich zu erfol­gen. Im Übri­gen gel­ten die Regelungen gem. § 377 f. HGB entsprechend. 

d. Eigenständige Nach­bes­se­run­gen durch den Auftraggeber oder durch Drit­te, die ohne die Zustim­mung der Fir­ma Mister Glanz durchge­führt wer­den, brin­gen die Män­gel­haf­tung der Fir­ma Mister Glanz zum Erlöschen. 

e. Im Fal­le einer Män­gel­rü­ge des Kun­den ist die­ser nur in dem Umfang zu einer Zahlungs­ver­wei­ge­rung berech­tigt, der dem Ver­hält­nis der rekla­mier­ten Waren und Dienstleistungen zu der Gesamt­lie­fe­rung entspricht. 

f. Die Fir­ma Mister Glanz über­nimmt kei­ne Gewähr­leis­tung für gering­fü­gi­ge Farb‑, Qualitäts‑, Grö­ßen und Form­ab­wei­chun­gen, die han­dels­üb­lich und dem Kun­den zumut­bar sind, es sei denn, der Kun­de hat zuvor ein kos­ten­pflich­ti­ges Mus­ter ange­for­dert. Abwei­chun­gen der gelie­fer­ten Ware in Far­be, Flä­che und Fes­tig­keit zum vorge­leg­ten Mus­ter kön­nen vom Kun­den nur gerügt wer­den, wenn die Abwei­chung im Ver­kehr als wesent­lich anzu­se­hen ist. Roh­stoff­be­ding­te Abwei­chun­gen in Far­be, Flä­che oder Fes­tig­keit sind aus­drück­lich vor­be­hal­ten. Alle Maße und Gewich­te in Pro­spek­ten, Kata­lo­gen und Preis­lis­ten sind Zirka-Angaben. 

g. Wer­den auf aus­drück­li­chen Wunsch des Auf­trag­ge­bers Arbei­ten nur behelfs­mä­ßig aus­ge­führt, so über­nimmt dafür der Auf­trag­neh­mer kei­ne Gewähr­leis­tung. Dies gilt ins­be­son­de­re bei der gegen den Rat des Auf­trag­neh­mers ober­fläch­li­chen Besei­ti­gung von Durch­ros­tungs­schä­den, die anschlie­ßend über­la­ckiert wer­den. Unver­meid­ba­re opti­sche Beein­träch­ti­gun­gen, die aus Alte­rungs­pro­zes­sen, Teil­la­ckie­run­gen und ande­ren tech­nisch nicht ver­meid­ba­ren Umstän­den resul­tie­ren, stel­len kei­nen Sach­man­gel dar. 

h. Tech­ni­sche Ände­run­gen bzw. Vor­lie­fe­ran­ten­wech­sel, die der Wei­ter­ent­wick­lung unse­rer Pro­duk­te die­nen, behal­ten wir uns vor. 

i. Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che bestehen nicht, wenn der Man­gel auf unsach­ge­mä­ße Behand­lung oder Benut­zung oder auf Ver­än­de­rung oder Ver­schleiß durch Überbeanspru­chung der gelie­fer­ten Ware beruht. Die Gewähr­leis­tung ent­fällt, wenn das Pro­dukt durch den Kun­den oder Drit­te unsach­ge­mäß instal­liert bzw. gewar­tet, repa­riert, benutzt, ver­än­dert oder Umge­bungs­be­din­gun­gen aus­ge­setzt wird, die nicht den Instal­la­ti­ons­an­for­de­run­gen entsprechen. 

j. Die Haf­tung der Fir­ma Mister Glanz ist aus­ge­schlos­sen, außer (a.) in Fäl­len des Vor­sat­zes oder der gro­ben Fahr­läs­sig­keit (b.) in Fäl­len der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit (c.) in Fäl­len einer vor­sätz­li­chen oder fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung eines gesetz­li­chen Ver­tre­ters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen (d.) wegen der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten, es sei denn der Ver­trags­zweck wird nach Art und Aus­wir­kung der Ver­let­zung nicht gefähr­det. Der Scha­dens­er­satz­an­spruch für die Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten ist jedoch auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt, soweit nicht Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­liegt oder wegen der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit gehaf­tet wird. 

k. Bei dem Ver­brauchs­gü­ter­kauf beträgt die Gewähr­leis­tungs­frist zwei Jah­re. Sie ver­kürzt sich auf ein Jahr bei gebrauch­ten Waren. 

l. Die Fir­ma Mister Glanz über­nimmt kei­ne Haf­tung für Beschä­di­gun­gen oder Ver­lust von zur Ver­fü­gung gestell­ten Ori­gi­na­len, Vor­la­gen, Fil­me, Dias, Fotos, Skiz­zen, etc. In jedem Fall ist die Haf­tung bzw. Gewähr­leis­tung auf den tat­säch­li­chen Mate­ri­al­wert der Vor­la­gen bzw. des über­las­se­nen Mate­ri­als beschränkt. m. Motor- und Motor­raum­wä­sche wer­den nur an Kraft­fahr­zeu­gen mit ein­wand­frei­er Elek­trik Abdich­tung durch­ge­führt. Bei Aus­fäl­len über­nimmt Mister Glanz kei­ner­lei Haf­tung. Mit der Auf­trags­er­stel­lung zur Motor- und Motor­raum­wä­sche bestä­tigt der Kun­de die einwandfreie Abdich­tung der elektrischen Anlagen im Motor­raum und sei­nes Fahrzeuges. 

14. Fenster Folie­run­gen/Erstellung von Folien

Mit der moder­nen Foli­enbeschich­tung der Fenster erhält der Kun­de eine Verdunkelung der Scheiben in verschiedenen Stufen. Die Folien werden von innen passgenau an die Scheiben angebracht. Die Anbringung der Folien wird fachgerecht und nach bestem Gewissen ohne Blasen und Falten vorgenommen. Über­lap­pun­gen sind lei­der nicht immer aus­zu­schlie­ßen, insbesondere dann, wenn durch extrem gebogene Scheiben eine 100%ige Anpassung der Folie nicht gewährleistet werden kann. Die Fir­ma Mister Glanz gewährt auf die Folie 1–5 Jah­re. Die Län­ge der Garan­tie kann verkürzt werden oder der Garantieanspruch verfällt ganz bei unsachgemäßer Behandlung z.B. durch die Verwendung chemischer Reinigungsmittel. Die Gewähr­leis­tung beginnt mit dem Tag nach der Ausführung der Scheibenfolierung durch die Fir­ma Mister Glanz und Zah­lung bei Abho­lung. Die Scheiben des Fahrzeugs müssen gerei­nigt und ohne Wachs­rück­stän­de sein. Risse, Kratzer o.ä. an den zu folierenden Scheiben auszuführenden Folierung können die Qualität der auszuführenden Folierung beeinträchtigen. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten auf etwaige Schäden an der zu bearbeitenden Scheibe hinzuweisen. Mängel an der Folierung, die auf solche Vorschäden zurückzuführen sind, hat die Firma Mister Glanz nicht zu vertreten. Die Beweis­last hier­für liegt beim Kun­den. Sofern es tech­nisch und in Hin­sicht der Halt­bar­keit nicht anders mög­lich ist, sind klei­ne­re Cut’s sowie Über­lap­pun­gen legi­tim und ange­bracht. Durch ver­schie­de­ne Aus­deh­nun­gen bei Käl­te und Wär­me kann es nach der Folie­run­gen zu klei­ne­ren „Blit­zer“ kom­men. Als Blit­zer wird bezeich­net, wenn an einen Cut die Grund­far­be sicht­bar ist, bzw. wenn durch solche mehr Licht von außen eindringt. Die­se beein­träch­ti­gen in kei­ner Wei­se die Wir­kung der Foli­en, haben kei­nen Ein­fluss auf die Lebens­dau­er und berech­ti­gen nicht zur Rekla­ma­ti­on. Je nach Tem­pe­ra­tur und umge­ben­der Luft­feuch­tig­keit trock­nen die­se Erschei­nun­gen und ver­schwin­den nach ein bis vier Wochen. Bei Glas­schei­ben ist zu beach­ten, dass die Benut­zung erst nach voll­stän­di­ger Aus­trock­nung emp­foh­len wird. Das gilt insbesondere bei der Verwendung der Fensterheber. Wenn inner­halb von 14 Tagen Bla­sen­bil­dung etc. vor­kom­men, wer­den die­se bei der Nach­kon­trol­le besei­tigt. Die Heck­schei­ben­hei­zung ist erst nach drei Wochen voll­stän­di­ger Aus­trock­nung wie­der in Betrieb zu neh­men. Die Fir­ma Mister Glanz behält sich vor Mehr­auf­wand separat in Rech­nung zu stel­len. Die Fir­ma Mister Glanz ver­pflich­tet sich, wäh­rend der Garan­tie­zeit die kaschier­ten Tei­le, die infol­ge eines nach­ge­wie­se­nen Fabrikations‑, Material‑, oder Beschich­tungs­feh­lers defekt gewor­den sind, ent­we­der kos­ten­los zu erset­zen oder nach­zu­bes­sern. Durch eine erbrach­te Garan­tie­leis­tung wird weder die Garan­tie­zeit ver­län­gert noch für die ersetz­ten oder nach­ge­bes­ser­ten Tei­le eine neue Garan­tie­zeit begrün­det. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che sind aus­ge­schlos­sen, beson­ders sol­che auf Min­de­rung, Wand­lung oder Scha­den­er­satz, auch Ver­dienst­aus­fäl­le oder Neben­kos­ten jeg­li­cher Art. 

Die Garan­tie erstreckt sich nicht auf fol­gen­de Fälle: 

1. Schä­den und Feh­ler durch Ein­wir­kung höhe­rer Gewalt. 

2. Beschä­di­gun­gen oder sons­ti­ge Män­gel, die nicht auf Fabri­ka­ti­ons­feh­ler zurück­zu­füh­ren sind. 

3. Fol­ge­schä­den durch Ver­säum­nis der Pfle­ge gemäß Pflegeanweisung. 

4. Ver­schleiß­schä­den durch über­durch­schnitt­li­che Beanspruchung. 

6. Unsachgemäße Behandlung, z.B. durch fal­sche Rei­ni­gung oder Verwendung chemischer Stoffe. 

15. Urhe­ber­rech­te 

Sofern der Kun­de die Fir­ma Mister Glanz mit der Her­stel­lung indi­vi­dua­li­sier­ter Produk­te beauf­tragt und ihr hier­zu Moti­ve oder Vor­la­gen zur Ver­fü­gung stellt, so ver­si­chert der Kun­de, dass die zur Ver­fü­gung gestell­ten Moti­ve oder Vor­la­gen frei von Rech­ten Drit­ter sind. Der Kun­de stellt die Fir­ma Mister Glanz von sämt­li­chen Ansprüchen, ins­be­son­de­re aus der Nut­zung, Ver­wen­dung, Ver­öf­fent­li­chung oder Verbrei­tung der ein­ge­reich­ten Moti­ve oder Vor­la­gen, die ggf. Drit­te gegen sie hier­aus gel­tend machen. Inso­weit ist die Fir­ma Mister Glanz berech­tigt auch den Scha­den gegen­über dem Kun­den gel­tend zu machen, der ihr durch die not­wen­di­ge Rechts­ver­tei­di­gung gegen die Ansprü­che Drit­ter ent­steht. 

16. Fahr­zeug-Ein­stel­lun­gen 

Die Ein­stel­lung von Fahr­zeu­gen zur Durch­füh­rung der ver­ein­bar­ten Arbei­ten und aller damit zusam­men­hän­gen­den Tätig­kei­ten erfolgt unent­gelt­lich, solan­ge kein Ver­zug in der Abho­lung vor­liegt. Im letz­te­ren Fall ist Mister Glanz zur Ver­rech­nung von Lager und Stand­geld berech­tigt. Für das Abhan­den­kom­men oder die Beschä­di­gung ein­ge­stell­ter Fahr­zeu­ge und Tei­le durch Dieb­stahl, Feu­er oder ande­rer von uns nicht zu ver­tre­ten­den Ursa­chen wird jeg­li­che Haf­tung aus­ge­schlos­sen. Für zusätz­li­chen Wagenin­halt, soweit nicht auf­grund beson­de­rer Ver­ein­ba­rung über­ge­ben, wird nicht gehaf­tet. 

17. Mit­tei­lun­gen 

Soweit sich die Ver­trags­part­ner per elek­tro­ni­scher Post (E‑Mail) ver­stän­di­gen, erken­nen sie die unbe­schränk­te Wirk­sam­keit, der auf die­sem Wege über­mit­tel­ten Willenser­klä­run­gen nach Maß­ga­be der fol­gen­den Bestim­mun­gen an. In der E‑Mail dür­fen die gewöhn­li­chen Anga­ben nicht unter­drückt oder durch Anony­mi­sie­rung umgan­gen wer­den; d. h., sie muss den Namen, Anschrift und die E‑Mail-Adres­se des Absen­ders, den Zeit­punkt der Absen­dung (Datum und Uhr­zeit) sowie eine Wie­der­ga­be des Namens des Absen­ders als Abschluss der Nach­richt ent­hal­ten. Eine im Rah­men die­ser Bestim­mung zuge­gan­ge­ne E‑Mail gilt vor­be­halt­lich eines Gegen­be­wei­ses als vom ande­ren Part­ner stam­mend. Alle Mit­tei­lun­gen sind in deut­scher Spra­che zu for­mu­lie­ren. 

18. Abtre­tung von Ansprü­chen 

Der Kun­de ist nicht berech­tigt, sei­ne Rech­te und Pflich­ten aus dem Ver­trag abzu­tre­ten oder zu über­tra­gen. 

19. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand 

Ist der Kun­de Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffentlichrecht­li­ches Son­der­ver­mö­gen, so wird als Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand der Sitz der Fir­ma Mister Glanz ver­ein­bart. Die Ver­trags­part­ner ver­ein­ba­ren hin­sicht­lich sämt­li­cher Rechts­be­zie­hun­gen aus die­sem Ver­trags­ver­hält­nis, gegen­wär­ti­ger wie auch zukünf­ti­ger nach Erfül­lung des Ver­trags, die Anwen­dung deut­schen Rechts unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts. 

20. Ausschlussklausel 

Durch etwa­ige Unwirk­sam­keit einer oder meh­re­rer Bestim­mun­gen wird die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Jede von die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen abwei­chen­de Ver­ein­ba­rung bedarf zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form.  

Haftungsausschluss

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