1. Allgemeines
a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe der Firma Mister Glanz erbracht werden.
b. Für den Einsatz von Subunternehmern und Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
c. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma Mister Glanz die Leistung erbringt oder Lieferung von Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Das Außerkrafttreten der Regelungen dieser vorliegenden AGB oder Teilauszüge daraus sind ausschließlich dann möglich, wenn die Firma Mister Glanz mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
d. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Kunden, wenn sie schriftlich per Fax oder E-mail oder fernmündlich per Telefon erteilt werden, auch dann, wenn die Firma Mister Glanz hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt.
2. Preise und Preisberechnung
a. Die Preise der Firma Mister Glanz verstehen sich zuzüglich Montage‑, Verpackungs- und Versandkosten, sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
b. Die Preise der Firma Mister Glanz sind i.d.R. abhängig vom Zustand des Fahrzeugs bzw. vom Verschmutzungsgrad. Die angegebenen Preise gelten generell für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad. Bei extremen Verschmutzungen wie z. B. Farben, Öle, Tierhaare oder Fäkalien etc., für die eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt werden, bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden und gilt als verbindlich.
c. Bis zu einer Entfernung von 10 km vom Firmensitz der Firma Mister Glanz sind An- und Abfahrtswege kostenfrei. Bei weiteren An- und Abfahrtswegen wird eine den Energiepreisen angepasste Kilometerpauschale berechnet.
d. Alle Preisangaben gelten für Leistungen je angefangene Stunde, bzw. sind Stückpreise, sofern nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
3. Angebot
a. Angebote der Firma Mister Glanz sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der Firma Mister Glanz zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird. Der Kunde kann innerhalb von vier Wochen seinen Auftrag schriftlich zurückziehen. Danach ist sein Auftrag verbindlich. Sollte bereits eine Auftragsbestätigung von der Firma Mister Glanz erteilt worden sein, gelten für den Rücktritt die gesetzlichen Bestimmungen gem. § 312g BGB. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Auftragsbestätigung dem Kunden zugeteilt wurde.
b. An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen usw. behält sich die Firma Mister Glanz das Eigentums — und Urheberrecht vor. Die Angebote und Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerber nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind alle zur Verfügung gestellten Unterlagen und Medien unverzüglich zurückzugeben. Für Muster, Skizzen und Entwürfe, die vom Kunden ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Kunden über. Bei Werbeanlagen, welche einschließlich für Dienstleistungen angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten: Überführung von Fahrzeugen, Sondertransport bei nicht fahrtauglichen Fahrzeugen, etc. Solche Kosten sind vom Auftraggeber zu stellen.
4. Schriftform
Die Firma Mister Glanz nimmt Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen oder mit Unterschrift gegenüber der Firma Mister Glanz zu bestätigen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden. Die Firma Mister Glanz händigt dem Kunden auf Wunsch vor Beginn der Dienstleistung einen Ausdruck zur Freigabe aus. Verzichtet der Kunde darauf, so gilt die Freigabe Ausführung des Auftrages als erteilt. Sich eventuell daraus ergebende Beanstandungen des Kunden hat die Firma Mister Glanz in diesem Fall nicht zu vertreten.
5. Bestellung und Auftragsbestätigung
a. Der Auftrag wird durch die Auftragsbestätigung durch die Firma Mister Glanz bzw. nach Ablauf von vier Wochen, wenn der Auftraggeber den Auftrag nicht innerhalb dieser Frist explizit zurückzieht, verbindlich. Etwaige Änderungen sind vom Kunden unverzüglich schriftlich der Firma Mister Glanz bekanntzugeben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie der Firma Mister Glanz schriftlich bestätigt sind.
b. Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt ist. Dazu gehört auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung, Bezahlung und die Erteilung notwendiger Genehmigungen.
c. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Firma Mister Glanz auch innerhalb eines Verzuges, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Firma Mister Glanz wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die der Firma Mister Glanz die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei der Firma Mister Glanz, seinen Lieferanten oder einem Subunternehmen eintreten.
d. Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen, bleiben vorbehalten. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Kunden. Soweit die Genehmigung durch die Firma Mister Glanz beschafft wird, ist dieser Vertreter des Kunden. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Kunde. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann die Firma Mister Glanz die entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden der Firma Mister Glanz überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
e. Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
6. Montagen
a. Bei übernommen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
b. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Kunden zu vertretende Umstände, Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeit‑, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Kunden.
c. Evtl. erforderliche Fremdleistungen können von der Firma Mister Glanz auf Rechnung des Kunden in Auftrag gegeben werden.
7. Versand / Gefahrenübergang / Annahmeverzug (gilt nur bei Versendungskauf)
a. Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht — sofern der Kunde nicht Verbraucher ist — auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die Lager- oder Geschäftsräume der Firma Mister Glanz oder einer anderen Fabrikationsstätte verlässt; dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Besitzerlangung durch den Verbraucher über (§§ 446,447,474 BGB).
b. Nimmt ein Kunde, der kein Verbraucher ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist die Firma Mister Glanz berechtigt, — sofern kein Widerrufsrecht gem. Ziff. 10 dieser AGB besteht -, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
c. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält die Firma Mister Glanz sich das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist die Firma Mister Glanz berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde, der nicht Verbraucher ist, die Firma Mister Glanz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal Euro 20.- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behält die Firma Mister Glanz sich das Recht vor, diese geltend zu machen.
d. Die Firma Mister Glanz ist berechtigt, die Zustellung unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.
e. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der Firma Mister Glanz und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
8. Lieferung
a. Dem Kunden übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten- und Zeitpunkte gelten als Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die die Firma Mister Glanz nicht zu vertreten hat, so ist die Firma Mister Glanz zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und Firma Mister Glanz dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, veränderte behördliche Genehmigungs- oder Gesetzeslage und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
b. Sofern ein Fixtermin zur Lieferung bestimmt wurde, ist als solcher ausschließlich der Zeitpunkt des Versands maßgebend.
c. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen. Macht die Firma Mister Glanz von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben.
9. Verarbeitung und Lagerung
a. Die Firma Mister Glanz liefert Ware für normale Beanspruchung insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung und den sachgerechten Einsatz der Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Firma Mister Glanz übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäßen Einsatz entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei der Firma Mister Glanz die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
b. Für den Fall, dass das vereinbarte Material wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, ist die Firma Mister Glanz berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
c. Notwendige technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
10. Zahlung
a. Alle Zahlungen für den vor Ort Verkauf von Waren und die Entlohnung von Werkleistungen sind bei Abholung sofort zu leisten. Zahlungen auf übersandte Rechnungen sind sofort ab Rechnungserhalt, ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn, es wird im Angebot oder auf der Rechnung anders ausgewiesen.
b. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der Firma Mister Glanz zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- u. Inkassokosten zu ersetzen. Die Firma Mister Glanz behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.
c. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
d. Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen, sofern Rabatte, etc. nicht explizit schriftlich vereinbart wurden.
e. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die Firma Mister Glanz zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet.
f. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die den Lieferanten nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der Firma Mister Glanz zur Folge. Die Firma Mister Glanz ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihr hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, es sei denn, der Kunde leistet Vorauszahlung.
11. Eigentumsvorbehalt
a. Der Firma Mister Glanz bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten.
b. Das von der Firma Mister Glanz gemachte Angebot mit allen Bestandteilen sowie etwaiger Entwürfe bleibt geistiges Eigentum der Firma Mister Glanz und ist urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Nichtzustandekommen des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, das Angebot und den Entwurf an die Firma Mister Glanz zurückzugeben. Bei Verwendung von angelieferten Daten des Kunden oder nach Auftrag gefertigten Layouts übernimmt Mister Glanz keinerlei Haftung.
12. Mängelrügen und Haftung
a. Mängel der Ware sind der Firma Mister Glanz unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortige Einstellung etwaiger Bearbeitung oder Benutzung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge ist die Firma Mister Glanz zur Nachbesserung verpflichtet. Lässt die Firma Mister Glanz eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Nachbesserung erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder auf Wandlung des Vertrages, sofern diese ermöglicht werden kann.
b. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, (Mangelfolgeschäden). Der Ausschluss gilt nicht, insoweit die Firma Mister Glanz in Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haftet.
c. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn die Firma Mister Glanz haftet in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend.
d. Sämtliche Ansprüche gegen die Firma Mister Glanz, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Gefahrübertragung auf den Kunden, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. § 852 BGB bleibt von dieser Regelung unberührt.
e. Material- oder Fertigungsbedingte Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mangelrüge.
13. Gewährleistung/Haftungsausschluss
a. Bei Beanstandung von Mängeln kann der Kunde, der Verbraucher ist, Lieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung verlangen. Die Firma Mister Glanz kann dies verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
b. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde, der Verbraucher ist, wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.
c. Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft hat der Kunde die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich der Firma Mister Glanz anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich der Firma Mister Glanz anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils unter genaue Angabe der gerügten Mängel schriftlich zu erfolgen. Im Übrigen gelten die Regelungen gem. § 377 f. HGB entsprechend.
d. Eigenständige Nachbesserungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte, die ohne die Zustimmung der Firma Mister Glanz durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der Firma Mister Glanz zum Erlöschen.
e. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren und Dienstleistungen zu der Gesamtlieferung entspricht.
f. Die Firma Mister Glanz übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Farb‑, Qualitäts‑, Größen und Formabweichungen, die handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind, es sei denn, der Kunde hat zuvor ein kostenpflichtiges Muster angefordert. Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe, Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Alle Maße und Gewichte in Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben.
g. Werden auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Arbeiten nur behelfsmäßig ausgeführt, so übernimmt dafür der Auftragnehmer keine Gewährleistung. Dies gilt insbesondere bei der gegen den Rat des Auftragnehmers oberflächlichen Beseitigung von Durchrostungsschäden, die anschließend überlackiert werden. Unvermeidbare optische Beeinträchtigungen, die aus Alterungsprozessen, Teillackierungen und anderen technisch nicht vermeidbaren Umständen resultieren, stellen keinen Sachmangel dar.
h. Technische Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung unserer Produkte dienen, behalten wir uns vor.
i. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder Benutzung oder auf Veränderung oder Verschleiß durch Überbeanspruchung der gelieferten Ware beruht. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen.
j. Die Haftung der Firma Mister Glanz ist ausgeschlossen, außer (a.) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit (b.) in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (c.) in Fällen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen (d.) wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn der Vertragszweck wird nach Art und Auswirkung der Verletzung nicht gefährdet. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
k. Bei dem Verbrauchsgüterkauf beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Sie verkürzt sich auf ein Jahr bei gebrauchten Waren.
l. Die Firma Mister Glanz übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust von zur Verfügung gestellten Originalen, Vorlagen, Filme, Dias, Fotos, Skizzen, etc. In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung auf den tatsächlichen Materialwert der Vorlagen bzw. des überlassenen Materials beschränkt. m. Motor- und Motorraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrik Abdichtung durchgeführt. Bei Ausfällen übernimmt Mister Glanz keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Abdichtung der elektrischen Anlagen im Motorraum und seines Fahrzeuges.
14. Fenster Folierungen/Erstellung von Folien
Mit der modernen Folienbeschichtung der Fenster erhält der Kunde eine Verdunkelung der Scheiben in verschiedenen Stufen. Die Folien werden von innen passgenau an die Scheiben angebracht. Die Anbringung der Folien wird fachgerecht und nach bestem Gewissen ohne Blasen und Falten vorgenommen. Überlappungen sind leider nicht immer auszuschließen, insbesondere dann, wenn durch extrem gebogene Scheiben eine 100%ige Anpassung der Folie nicht gewährleistet werden kann. Die Firma Mister Glanz gewährt auf die Folie 1–5 Jahre. Die Länge der Garantie kann verkürzt werden oder der Garantieanspruch verfällt ganz bei unsachgemäßer Behandlung z.B. durch die Verwendung chemischer Reinigungsmittel. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag nach der Ausführung der Scheibenfolierung durch die Firma Mister Glanz und Zahlung bei Abholung. Die Scheiben des Fahrzeugs müssen gereinigt und ohne Wachsrückstände sein. Risse, Kratzer o.ä. an den zu folierenden Scheiben auszuführenden Folierung können die Qualität der auszuführenden Folierung beeinträchtigen. Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten auf etwaige Schäden an der zu bearbeitenden Scheibe hinzuweisen. Mängel an der Folierung, die auf solche Vorschäden zurückzuführen sind, hat die Firma Mister Glanz nicht zu vertreten. Die Beweislast hierfür liegt beim Kunden. Sofern es technisch und in Hinsicht der Haltbarkeit nicht anders möglich ist, sind kleinere Cut’s sowie Überlappungen legitim und angebracht. Durch verschiedene Ausdehnungen bei Kälte und Wärme kann es nach der Folierungen zu kleineren „Blitzer“ kommen. Als Blitzer wird bezeichnet, wenn an einen Cut die Grundfarbe sichtbar ist, bzw. wenn durch solche mehr Licht von außen eindringt. Diese beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Folien, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur Reklamation. Je nach Temperatur und umgebender Luftfeuchtigkeit trocknen diese Erscheinungen und verschwinden nach ein bis vier Wochen. Bei Glasscheiben ist zu beachten, dass die Benutzung erst nach vollständiger Austrocknung empfohlen wird. Das gilt insbesondere bei der Verwendung der Fensterheber. Wenn innerhalb von 14 Tagen Blasenbildung etc. vorkommen, werden diese bei der Nachkontrolle beseitigt. Die Heckscheibenheizung ist erst nach drei Wochen vollständiger Austrocknung wieder in Betrieb zu nehmen. Die Firma Mister Glanz behält sich vor Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen. Die Firma Mister Glanz verpflichtet sich, während der Garantiezeit die kaschierten Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations‑, Material‑, oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, entweder kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle oder Nebenkosten jeglicher Art.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Fälle:
1. Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
2. Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
3. Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung.
4. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
6. Unsachgemäße Behandlung, z.B. durch falsche Reinigung oder Verwendung chemischer Stoffe.
15. Urheberrechte
Sofern der Kunde die Firma Mister Glanz mit der Herstellung individualisierter Produkte beauftragt und ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, so versichert der Kunde, dass die zur Verfügung gestellten Motive oder Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die Firma Mister Glanz von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere aus der Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten Motive oder Vorlagen, die ggf. Dritte gegen sie hieraus geltend machen. Insoweit ist die Firma Mister Glanz berechtigt auch den Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen, der ihr durch die notwendige Rechtsverteidigung gegen die Ansprüche Dritter entsteht.
16. Fahrzeug-Einstellungen
Die Einstellung von Fahrzeugen zur Durchführung der vereinbarten Arbeiten und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten erfolgt unentgeltlich, solange kein Verzug in der Abholung vorliegt. Im letzteren Fall ist Mister Glanz zur Verrechnung von Lager und Standgeld berechtigt. Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung eingestellter Fahrzeuge und Teile durch Diebstahl, Feuer oder anderer von uns nicht zu vertretenden Ursachen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Für zusätzlichen Wageninhalt, soweit nicht aufgrund besonderer Vereinbarung übergeben, wird nicht gehaftet.
17. Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E‑Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit, der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. In der E‑Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen, Anschrift und die E‑Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E‑Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
18. Abtretung von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Firma Mister Glanz vereinbart. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20. Ausschlussklausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Haftungsausschluß
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